Dr. Christoph Obermayer
Seit 2001 für die Ziele und Wünsche unserer Klienten tätig.
Neben allgemeinen Rechtsfragen sind als Schwerpunkt, Erbrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht und Steuerrecht der Fokus unserer Kanzlei. Unsere Beratung im Erbrecht beginnt mit dem Verfassen von Testamenten bis hin zur Vertretung im Erbfall, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Vizepräsident des Zentralverbands für Haus und Eigentum
Vertreter des Zentralverbandes für Haus und Eigentum bei der UIP (International Union of Property Owners)
“ pacta sunt servanda “
- Papst Gregor IX -
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